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1306. Juni 15. Bourdeaux.

p. Clem. V a. 1.

Gentilis, Kardinalpriester tit. S. Mart. in montibus, theilt der Aebtissin und dem Konvente zu St. Clara in Breslau mit, dass, nachdem ihm Bruder Arnold, Kustos der Minoriten zu Breslau, die Wunsche der Nonnen bezüglich der Ernennung von Prokuratoren und der Aufnahme von Fürstentöchtern vorgetragen, auf sein Anhalten Papst Benedikt XI. gewährende apostolische Briefe ertheilt habe, nachmals aber noch vor deren Ausfertigung plötzlich gestorben sei (1305 Juli 6). Sie würden diese Briefe aber noch erhalten.

Aeltestes Kopialbuch des Klarenstiftes im Bresl. Stadtarchive f. 89 b u. 243. Die im Vorstehenden erwähnten beiden Briefe scheinen auch erhalten zu sein, wenigstens finden sich in demselben Buche auf f. 242 zwei undatirte Briefe, bei denen auch der Name des Briefstellers fehlt, wenn gleich der Inhalt auf einen Papst hinweist, und deren erster die Nonnen ermächtigt, zur Wahrung ihrer von der Stifterin weiland Herzogin Anna oder sonst nachmals geschenkten Einkünfte nach dem Rathe weiser Männer Prokuratoren ein- oder abzusetzen, während der zweite Brief die Erlaubniss ertheilt, Töchter von Fürsten oder Magnaten, die in das Kloster einzutreten wünschen, jede in Begleitung von zwei Genossinnen aufzunehmen, selbst über die sonst vom päpstlichen Stuhle festgesetzte Zahl hinaus.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.